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Elektronische Lohnsteuerkarte


Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.

Rund 41 Millionen Arbeitnehmer erhalten ein Mitteilungsschreiben, in dem ihre zum 01.01.2012 gültigen elektronischen ELStAM aufgeführt sind. Die übermittelten Daten sollten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug überprüft werden. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab 2012 netto weniger in der Gehaltsabrechnung vorfindet.

Vorhandene Freibeträge müssen auf jeden Fall neu beantragt werden, beispielsweise die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Da ein erhöhter Publikumsverkehr in den Finanzämtern erwartet wird, empfiehlt es sich, Anträge zu persönlichen Änderungen der ELStAM bereits jetzt über den Postweg einzureichen.

Antragsformulare sind bei den Finanzämtern erhältlich oder können über das Internet abgerufen werden (www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do).

(Quelle: Informationsbrief b.b.h. Ausgabe 11/2011)




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